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Private Krankenversicherung – viele Pflichten wenig Rechte

Datum: March 17, 2009 11:05:45 AM
Author: Lena Berg
Kategorie: Finanzen und Wirtschaft: Versicherungen und Versicherungsvergleich
Article

Die private Krankenversicherung – die Anträge sind oft sehr verwirrend und auch unverständlich, aber der Kunde ist immer verantwortlich für das, was er angibt oder auch weglässt.

Nach der Gesundheitsreform 2007 kann niemand mehr für immer ohne Krankenversicherung dastehen, wenn er einen Fehler im Antrag gemacht hat und dabei erwischt wurde. Auch wenn absichtlich Krankheiten verschwiegen wurden, dann verliert er zwar seinen Versicherungsschutz und muss die vom Versicherer erhaltenen Behandlungskosten ganz oder teilweise zurückzahlen. Aber er kann sich immerhin nun bei einem anderen Unternehmen neu versichern. Egal wie krank jemand ist, die privaten Krankenversicherer müssen ihn ab 2009 im Basistarif aufnehmen. Die dort zu erhaltenden Leistungen bewegen sich in Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der zu zahlenden Höchstbetrag richtet sich nach dem gesetzlichen Höchstbetrag. Außerdem können Versicherer seit Januar 2008 Kunden auch wegen versehentlicher Falschangaben nicht mehr so einfach aus dem Vertrag werfen. Dies wird durch das neue Versicherungsvertragsrecht geregelt. Jedoch drohen Kunden der privaten Krankenversicherung auch weiterhin selbst bei unbeabsichtigten Falschangaben erhebliche Konsequenzen. Hat man beispielsweise vergessen, Rückenschmerzen anzugeben, dann kann es passieren, dass der Versicherer zukünftig die Kosten für Behandlungen, die mit dem Rücken zu tun haben, nicht mehr übernimmt. Dies sind schon gravierende Leistungsausschlüsse, die den Sinn der ganzen Versicherung in Frage stellt. Also gilt beim Antrag für eine private Krankenversicherung: Grundsätzlich immer alles über den Gesundheitszustand preisgeben. Natürlich muss hier nicht jeder Schnupfen mit genauem Datum angegeben werden, aber generell macht es Sinn, alles anzugeben, weshalb man einmal in Behandlung war. Denn der Kunde selber kann nicht wissen, was für den Versicherer wichtig ist, also lieber etwas mehr angeben, auch wenn es vielleicht aus eigener Sicht unerheblich ist. Dazu zählen auch Erkrankungen, die zwar vom Kunden selbst als unerheblich angesehen werden, aber in der Häufigkeit öfters auftreten. Nur so kann man einen Leistungsausschluss umgehen. Allerdings entfällt nun die Nachmeldepflicht. Wenn also in der Zeit zwischen der Antragsstellung und dem Erhalt des Vertrages eine Krankheit festgestellt wird muss diese nicht mehr vom Kunden aus mitgeteilt werden.

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